Kosten und Verrechnung bei Ihrem Wahlarzt in Klagenfurt

Als Wahlarztordination besteht kein Vertrag mit den Krankenkassen.

Honorare müssen zuerst von den Patient*innen bezahlt werden und können dann beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden.

Der Kassentarif entspricht in der Regel nicht der Honorarnote des Wahlarztes. Von den Krankenkassen werden jene Tarife rückerstattet, die in der Honorarordnung für Vertragsärzte vereinbart wurden.
Besteht eine private Zusatzversicherung mit ambulantem Tarif bzw. Wahlarzt-Tarif, kann die Honorarnote nach Rückerstattung des Kassenanteils durch die Pflichtversicherung außerdem noch bei der Zusatzversicherung eingereicht werden, die gewöhnlich den Differenzbetrag erstattet.
 
Beachten Sie bitte, dass von den Krankenkassen kein weiterer Kostenersatz geleistet wird, wenn Sie im selben Abrechnungszeitraum bereits einen niedergelassenen Internisten oder Kardiologen aufgesucht haben.
Wenn die erbrachten Leistungen von der ÖGK oder den anderen Kassen anerkannt werden, besteht ein Anspruch auf eine Kostenerstattung in der Höhe von 80 % jenes Tarifes, den ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte (§ 131 Abs 1 ASVG).
Auf Wunsch können wir die Honorarnote für ÖGK- und SVS-Versicherte gerne zur Kostenrückerstattung gleich in der Ordination einreichen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Bezahlung in Bar, mit Bankomat oder Kreditkarte.

Kontakt

Warten Sie nicht, bis Sie erkranken und vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin zur Vorsorgeuntersuchung in meiner Praxis für Kardiologie und Innere Medizin in Klagenfurt! Ich freue mich darauf, Sie bei mir begrüßen zu dürfen!

+43 463 508035 E-Mail